Wartungsverträge
Für den zuverlässigen und störungsfreien Betrieb der LKT-Produkte ist neben der Eigenkontrolle eine regelmäßige Wartung notwendig. Je nach Produkt erfolgt die Wartung und Inspektion in den gesetzlich vorgeschlagenen Zeiträumen.
Unser Serviceangebot deckt selbstverständlich sämtliche Wartungsarbeiten für unsere Produkte ab. Unser qualifiziertes Fachpersonal stellt sicher, dass Störungen vermieden werden, die Anlage stets optimal auf die Bedingungen am Betriebsort eingestellt ist und Gewährleistung sowie Versicherungsschutz erhalten bleiben.
Mit der Wartung und Betreuung von mehr als 6.200 Anlagen jährlich sind wir einer der größten Wartungsanbieter. Wir verfügen über ein flächendeckendes Netzwerk und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Wartung Ihrer Anlage.
Betreiber müssen Prüfpflichten einhalten. Wartungen müssen jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich von einem Fachkundigen durchgeführt werden. Nur bei vollumfänglicher Einhaltung der Prüfpflichten bleibt die Gewährleistung erhalten. Auch für den eigenen Versicherungsschutz ist dies in der Regel eine zwingende Voraussetzung.
Mit der normgerechten Wartung durch uns, sichern Sie sich optimal ab und werden zu Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungsarbeiten durchweg gut beraten. Unser Service-Team verfügt nachweislich über die erforderlichen Qualifikationen und Fachkenntnisse. Somit haben Sie nicht nur eine sehr hohe Betriebssicherheit, Sie profitieren auch von Revisionen und Modernisierungen, die im Rahmen unserer Produktentwicklung durchgeführt werden.
Wir bieten Ihnen Wartungsverträge für folgende Anlagen an:
Kleinkläranlagen
Gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Wartung Ihrer Kleinkläranlage zwingend vorgeschrieben. Durch eine kontinuierliche Wartung von Kleinkläranlagen werden Klärergebnisse nachweislich besser.
Daher empfehlen wir Ihnen direkt beim Kauf unserer Anlage einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen. Damit verlängert sich automatisch die Gewährleistungsfrist für Ihre Anlage. Ein sicherer und einwandfreier Betrieb über die gesamte Lebensdauer der Anlage und konstant beste Reinigungsergebnisse sind somit garantiert. Wir können Ihnen die Wartung individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Erfordernisse Ihrer Anlage anbieten.
Des Weiteren sind wir berechtigt Wasserproben zu nehmen. Die Wasserproben werden u.a. durch akkreditierte Labore analysiert. Über unser werkseigenes Servicepersonal wird Ihre Anlage kontrolliert, geprüft und gegebenenfalls optimiert. Sie profitieren so von neuen Erkenntnissen und technischen Entwicklungen.
Vorteile
- Professionelle Wartung durch ein DWA-zertifiziertes Unternehmen
- Automatische Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Ihre Anlage
- Sicherer und einwandfreier Betrieb über die gesamte Lebensdauer der Anlage
- Garantie von konstanten und besten Reinigungsergebnissen
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat uns als das erste Brandenburger Unternehmen für die ordnungsgemäße Wartung von Kleinkläranlagen im Jahr 2006 zertifiziert. (Vorschaubild Urkunde)
Zertifizierte Wartungsfirmen verpflichten sich zur Einhaltung der Wartungsstandards nach den einschlägigen DIN-Normen, nach den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den Betriebsanweisungen der Hersteller und den Vorgaben der Wasserbehörden. Eines ist sicher: Nur qualitativ hochwertige Wartungsarbeiten gewährleisten einen stabilen und störungsfreien Betrieb der Anlagen.
Die Zertifizierung stellt zudem einen wichtigen Schritt dar, den Betrieb der Kleinkläranlagen und damit den Gewässerschutz bei den betroffenen Einzelhaushalten nachhaltig zu sichern. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz, damit Ihre Anlage über lange Jahre zuverlässig funktioniert. Kleinkläranlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Nur so können die Funktionalität der Kleinkläranlage gesichert und ein nachhaltiger Beitrag zum Schutz unserer Gewässer sowie unseres Trinkwassers geleistet werden.
Gern bieten wir Ihnen einen individuellen Wartungsvertrag für Ihre Kleinkläranlage an. Sie benötigen noch Informationen zu unseren Kleinkläranlagen?
Kläranlagen
Kläranlagen ab 50 EW stellen hohe Anforderungen an eine Wartung. Dies gilt insbesondere für Anlagen, deren Belastung saisonalen Schwankungen unterliegt. Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet: den Zustand, deren Unterhaltung und Betrieb selbst zu überwachen und hierfür Aufzeichnungen anzufertigen. Die Überwachung hat nach den technischen Überwachungsregeln zu erfolgen. Diese gesetzlichen Vorgaben für Maßnahmen der Eigenkontrolle sind in den jeweiligen Eigenkontrollverordnungen bzw. Selbstüberwachungsverordnungen der Bundesländer geregelt.
Bitte denken Sie daran, eine Kläranlage erfüllt nur ihren Zweck, wenn sie sachgemäß betrieben und regelmäßig durch Fachpersonal gewartet wird. Sprechen Sie uns einfach an, wir finden für Sie die optimale Lösung.
Gern bieten wir Ihnen einen individuellen Wartungsvertrag für Ihre Kläranlage an. Sie benötigen noch Informationen zu unseren Kläranlagen?
Pumpstationen
Durch regelmäßige Inspektion und qualifizierte Wartung Ihrer Pumpstation wird die Betriebs- und Funktionssicherheit erhöht, die Nutzungsdauer verlängert sowie Bauschäden und außerplanmäßige Instandsetzungen vermieden.
Wie empfehlen daher Anlagenbesitzern, für die regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten, einen Vertrag nach DIN 1986-3 abzuschließen:
- Einfamilienhäuser: jährlich
- Mehrfamilienhäuser: halbjährlich
- Gewerbliche Anlagen: vierteljährlich
Folgende Leistungen werden von uns im Rahmen einer Wartung erbracht:
- Überprüfung des baulichen Zustandes der Pumpstation auf Korrosionsschäden und Zugänglichkeit
- Prüfung auf verstärkten Wasserzulauf (z.B. Fremdwasser)
- Sichtkontrolle, ob sich im Pumpensumpf ausschließlich pumpengängiges Material befindet sowie ggf. Veranlassung zur Reinigung
- Sichtkontrolle des Ein- und Ausschaltpegels bei entsprechendem Wasseranfall und -stand
- Sichtkontrolle des Druckaufnehmers im Schacht auf: Sauberkeit des Druckaufnehmers und freiliegende Schaltbirnen mit entsprechender Bewegungsfreiheit
- Überprüfung der Schieberstellung in der Druckleitung
- Funktionsprüfung der Pumpen mittels Handschaltung
- Funktionsprüfung der Kontroll- und Alarmeinrichtungen
- Kontrolle der Stromaufnahme der Pumpen
- Sichtkontrolle der Betriebsstunden und Registrierung bei vorhandenem Zähler
Mit jeder Wartung erhalten unsere Kunden ein Protokoll
Die durchgeführten Arbeiten, Ergebnisse und evtl. Mängel mit zu veranlassenden Maßnahmen werden anhand eines Wartungsberichtes ausgewiesen. Mit einem Wartungsvertrag lassen sich Ausfälle und Störungen minimieren und kostenintensive Reparaturen vorbeugen. Passende Verschleiß- und Ersatzteile hat unser Servicetechniker stets dabei.
Wartung von Pumpstationen
Die Wartung von Pumpstationen muss durch einen Fachkundigen erfolgen. Die Zeitabstände zwischen den Wartungsarbeiten dürfen je nach Anwendungsfeld die folgenden Zeiträume nicht unterschreiten.
Insbesondere werden durch bestimmungsgemäßen Betrieb und Wartung folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellung der ständigen Betriebsbereitschaft und -fähigkeit des gesamten Systems im Rahmen der gestellten Anforderungen
- Sicherstellung eines umweltverträglichen und wirtschaftlichen Betriebs des Systems
- Sicherstellung, dass bei Ausfall eines Systemteils die Betriebsfähigkeit anderer Teile so weit wie möglich nicht beeinträchtigt wird
Für den Betrieb, die Inspektion und die Wartung der Anlage sind der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte = Betreiber verantwortlich.
Wartungen (soweit sich aus produktspezifischen Normen keine anderen Regelungen ergeben) und Instandsetzungen sind von fachkundigem Personal durchzuführen.
Nach Erledigung der Wartungsarbeiten durch einen Fachkundigen ist die Anlage nach Durchführen eines Probelaufs nach DIN EN 12056-4 wieder in Betrieb zu nehmen. Über die Wartung ist ein Protokoll anzufertigen mit Angabe aller durchgeführten Arbeiten und der wesentlichen Daten.
Gern bieten wir Ihnen einen individuellen Wartungsvertrag für Ihre Pumpstation an. Sie benötigen noch Informationen zu unseren Pumpstationen?
Koaleszensabscheider
Wer eine Abscheideranlage betreibt, ist verpflichtet, neben der Eigenkontrolle diesen halbjährig durch einen Sachkundigen zu warten. Mit einen Wartungsvertrag erhöhen Sie die Effizienz und Langlebigkeit Ihrer Anlage.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Übernahme aller anfallenden Kontrollen und Wartungen
- Führung Ihres Betriebstagebuchs durch qualifiziertes Fachpersonal
- Optimale Früherkennung potenzieller Schäden
- langfristige Kostenersparnis
Abscheiderprüfung:
Alle fünf Jahre muss gesetzlich vorgeschrieben die Generalinspektion inklusive Dichtheitsprüfung durch einen Fachkundigen erfolgen. Die Prüfung muss so umfassend sein, dass eine möglichst ganzheitliche Beurteilung, ob sich die Abscheideranlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und sachgemäß betrieben wird, möglich ist.
Gern bieten wir Ihnen einen individuellen Wartungsvertrag für Ihren Abscheider an. Sie benötigen noch Informationen zu unseren Abscheidern?
Löschwasserbehälter
Mit einen Wartungsvertrag erhöhen Sie die Sicherheit und Langlebigkeit ihrer Löschwasserzisterne. Daher empfehlen wir Ihnen einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.
Um die Funktionsfähigkeit des Löschwasserbehälters langfristig zu gewährleisten, sollten folgende Eigenkontrollen und Wartungen durchgeführt werden:
- Kontrolle der Verschlüsse der Saugrohre und deren Zugänglichkeit
- Kontrolle der Schachtabdeckung und deren Zugänglichkeit
- Kontrolle des Wasserstandes (Luftpolster min. 100 mm) unter Beachtung planmäßiger Wasserstand, gemäß Bauwerkszeichnung
- Kontrolle und Wartung der Einbauteile gemäß den Herstelleranweisungen
- Kontrolle und Empfehlung zur Reinigung der Pumpensümpfe und des Beckenbodens
- Begutachtung Beckensubstanz (Ausblühungen, Abplatzungen, Undichtigkeiten, Korrosion)
Gern bieten wir Ihnen einen individuellen Wartungsvertrag für Ihren Löschwasserbehälter an. Sie benötigen noch Informationen zu Löschwasserbehälter?
Sedimentationsanlage
Mit einem Wartungsvertrag erhöhen Sie die Sicherheit und Langlebigkeit ihrer Sedimentationsanlage langfristig, dehalb empfehlen wir Ihnen einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.
Folgende Eigenkontrollen und Wartungen sollten durchgeführt werden:
Nach Eigenkontrollverordnung sind zwei Wartungen pro Jahr vorgesehen und beinhalten folgende Leistungen:
- Sicht- und Funktionskontrolle
- Schlammspiegelmessung
- Ermittlung der Entsorgungsintervalle
Gern bieten wir Ihnen einen individuellen Wartungsvertrag für Ihre Sedimentationsanlage an. Sie benötigen noch Informationen zu Sedimentationsanlagen?
Regenwasserfilterschächte
Für Filterschächte empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrags. Regenwasserfilterschächte werden i.d.R. zweimal pro Jahr von unsrem Servicemonteur überprüft, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Folgende Leistungen beinhaltet unsere Wartung:
- Sicht- und Funktionskontrolle
- Schlammspiegelmessung
- Ermittlung der Entsorgungsintervalle
Gern bieten wir Ihnen einen individuellen Wartungsvertrag für Regenwasserfilterschächte an. Sie benötigen noch Informationen zu Regenwasserfilterschächte?